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Hallo!
Hier finden Sie Antworten und Informationen über den Bundesfreiwilligendienst für Menschen über 27 Jahre auf häufig gestellte Fragen.
Zur besseren Orientierung sind die Stichworte alphabetisch geordnet.
Gerne beantworten die Mitarbeitenden beim Diakonischen Werk Bayern weitere Fragen, die per Mail oder telefonisch gestellt werden können.

Viel Spaß beim Stöbern!


A

Anfang, der
Aller Anfang ist ja bekanntlich schwer, aber die Voraussetzung für weiteres. Also beginnen wir einfach am Anfang und kommen so zu dem Anfang vom Rest:

Auszubildende (AZUBI), der
Alles braucht seinen rechtlichen Status. Auch das Beschäftigungsverhältnis eines Bundesfreiwilligen. Es ist kein Arbeitsverhältnis, kein "Praktikum", sondern ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis mit einem ähnlichen Status wie ein Ausbildungsverhältnis. Somit sind BFD 27+ Freiwillige Azubis gleichgestellt.
Frage: Woran ist das zu erkennen?
Antwort: beim Lösen eines Fahrscheins am Automaten der Verkehrsbetriebe inklusive Bahn gilt: BFD27+ Freiwilliger mit Ausweis > Fahrkarte eingeben wie als Schüler oder/und Azubi. Das Alter des/der Freiwilligen spielt hierbei keine Rolle!

Auto, das
Die KFZ-Versicherung kennt keinen "Status BFD27"+, das heißt, wenn ein Freiwilliger seinen Privat-PKW für Fahrten im Rahmen des BFD einsetzt und es entsteht ein Schaden, haftet seine Versicherung bzw. steigen seine Beiträge. Wenn überhaupt, empfiehlt es sich, mit der Einsatzstelle vor einer Fahrt mit dem Privat- PKW für dienstliche Zwecke die Erstattung eines (möglichen) Schadens zu klären. > Dienstauto; > Dienstfahrzeugversicherung auch für Privat-PKW.

Arbeitszeit, die
Eine Besonderheit des BFD27+ ist seine zeitliche Flexibilität. Es können Vereinbarungen fließend zwischen 50,01 und 100% der üblichen, normalen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in der Einrichtung geschlossen werden.
In der bayerischen Diakonie und in der Evangelischen Landeskirche gilt derzeit die 40-Stunden-Woche. Vereinbarungen können also zwischen 20,01 und 40 Stunden in der Woche umfassen. Wenn der/die Freiwillige während eines bereits laufenden BFD27+ Einsatzes seine/ihre Arbeitszeit ändern möchte, so ist dies nach Absprache mit der Einsatzstelle üblicherweise schnell und unbürokratisch möglich. > Formulare, > Anträge

Ausbildung, die
Der BFD27+ ist keine Ausbildung, kann aber der Beginn einer beruflichen Neuorientierung mit einer anschließenden Ausbildung sein. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass gut ein Zehntel der BFD 27+ Freiwilligen unmittelbar nach dem BFD eine Ausbildung im sozialen Bereich (teilweise in der Einsatzstelle) beginnen. Allen Freiwilligen wird empfohlen, sich ein qualifiziertes > Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, das für eine eventuelle berufliche (Neu-)Orientierung verwendet werden kann.

Arzt, der
> Krankenversicherung

Attest, das
> Krankmeldung

Anleitung, die
Die Anleitung geschieht vor Ort durch Kolleginnen und Kollegen > Verantwortliche in der Einsatzstelle. Sie ist Teil des Konzeptes der Begleitung. Die Anleitung soll dem Freiwilligen umfassend und rechtzeitig alles Wichtige und Wissenswerte für den täglichen Einsatz vermitteln. Anleitung meint auch, dass dem/der Freiwilligen ein fester Ansprechpartner benannt wird. > Anleitertreffen

Ausweis, der
Alle BFD27+ Freiwilligen erhalten zu Beginn ihres Einsatzes direkt vom BAFzA einen BFD-Ausweis. Er ist u.a. wichtig, um den Status des Freiwilligen > Azubi, > Leistungen zu dokumentieren.

Antrag, der
Eine so komplexe Angelegenheit wie der BFD27+, an dem siehe BAFzA, > Träger, > Einsatzstelle und Freiwilliger gemeinsam beteiligt sind, braucht sowohl Spielregeln > Gesetze, > Formulare als auch klare Verfahrensweisen. Eine Verfahrensweise ist die klare Willensäußerung des Freiwilligen in einem gewissen, formalen Rahmen. Das ist die Umschreibung für einen Antrag. Es gibt formlose Anträge, die frei geschrieben werden und nur den Willen und den Adressaten sowie Unterschrift und Datum enthalten, und es gibt förmliche Anträge, die eine gewisse Form enthalten müssen. Bei förmlichen Anträgen gibt es in der Regel bereits vorgegebene Raster > Formulare, die entsprechend ausgefüllt werden müssen. Auch hier ist Unterschrift, Datum und Empfänger absolut notwendig. Anträge können unter anderem an die Einsatzstelle, an den Träger, an das BAFzA gestellt werden.

Arbeitsmarktneutralität, die
Arbetismarktneutralität ist eine Anforderung die bereits an den Zivildienst gestellt wurde. Im BFD27+ wird dieser Punkt kritisch diskutiert. Formal wird in der Anerkennungsprüfung der > Einsatzstelle mit der Einbindung der > Mitarbeitervertretung und der schriftlichen Stellungnahme der Einsatzstelle, dass durch den BFD weder Arbeitsplätze verhindert noch abgebaut werden, hierfür eine klare Anforderung verlangt.
Ebenfalls sind das > Taschengeld und die anderen geldwerten Leistungen deutlich unterhalb üblicher Tariflöhne angesiedelt und werden bei Bezug von anderen staatlichen Leistungen wie z.B. SGB IV auch noch mit diesem verrechnet.
Das soll den Anreiz, dass Freiwillige davon ausschließlich ihren Lebensunterhalt bestreiten, deutlich verringern.
Dem stehen (manchmal) sowohl die Interessen der Einsatzstelle und des Freiwilligen nach sinnvoller, verantwortlicher und ansprechender Arbeit entgegen. Es ist mitunter schwer, zusätzliche und neutrale Tätigkeiten gerade im sozialen Bereich einzurichten. Noch dazu, wenn der Gesetzgeber gerade die arbeitsqualifizierenden Anteile betont. Die Diskussion und die kritische Begleitung aller Freiwilligendienstformen in punkto Arbeitsmarktneutralität werden weiterhin aktuell und wichtig bleiben.

Agentur für Arbeit, die
Die Arbeitsagentur darf nicht aktiv in den BFD27+ vermitteln. Sie darf aber auf die Möglichkeit eines BFD27+ hinweisen. Während der Laufzeit einer > Vereinbarung muss der Freiwillige weder "uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" noch "sich aktiv um eine Beschäftigung kümmern". Leistungen, die parallel zum > Taschengeld über die Agentur an den Freiwilligen erbracht werden, werden mit dem Taschengeldbezug anteilig verrechnet. Grundsätzlich empfiehlt es sich für betroffene Interessenten an einem BFD, alle Details vor Antritt mit der zuständigen Agentur zu besprechen und zu klären.

Arbeitshilfe, die
Eine Arbeitshilfe, ein "Handbuch" für Verantwortliche in der Einsatzstelle, findet sich im siehe Internen Bereich. Sie umfasst das FSJ, den BFD und den BFD27+

Anleitertreffen, das
Der > Träger, > Diakonisches Werk Bayern bietet regelmäßige Treffen für Anleiter von Freiwilligen an. Zumeist treffen sich in Nürnberg oder vor Ort Anleiter von Einsatzstellen für das FSJ und den BFD/BFD27+. Diese Treffen dienen dem Austausch und der Information und sind Teil der Zusammenarbeit zwischen Träger und Einsatzstellen.

Arbeitszeugnis, das
Laut => Gesetz steht dem Freiwilligen am Ende seiner Einsatzzeit eine Bescheinigung sowie ein Zeugnis zu. Die Einsatzstelle verfasst beides. Während bei der > Bescheinigung die Art und Dauer des Einsatzes im Vordergrund steht, ist dies beim Zeugnis um Anmerkungen zur Leistung und zur Führung erweitert. Ebenso sollen im Zeugnis die berufsqualifizierenden Elemente des BFD > Anleitung, > Bildungstage hervorgehoben werden. Freiwillige erhalten beide Nachweise oder können auf beides. Absolut empfehlenswert ist aber mindestens die Ausstellung einer Bescheinigung. > Zeugnis, > Bescheinigung, > Qualifikation

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), die
> Krankmeldung

Alter, das
Es gibt im BFD27+ nur eine gesetzlich festgelegte Altersuntergrenze. Nach "oben" gibt es keine vorgeschriebenen Altersgrenzen. > Rente, > Grenzen

 

 


B

Das BAFzA hieß bis 2011 "Bundesamt für den Zivildienst" > BAZ

Beginn, der
Beginnen kann ein Freiwilliger den BFD27+ grundsätzlich an jedem Tag in jedem Monat des Jahres. Beim > Träger Diakonisches Werk Bayern (DWB) und seinen Einsatzstellen ist dies aber in der Regel zum 01. bzw. 15. eines Monats möglich. Ebenso kann grundsätzlich in jedem Monat eines Jahres die Vereinbarung starten. Die allermeisten Vereinbarungen im DWB beginnen im Zeitraum von August bis Dezember eines Jahres. > Kontingentierung

Begleitung, die
Der BFD 27+ Leistende ist ein erwachsener, selbstverantwortlicher und lebenserfahrener Mensch. Darauf baut die Idee der Begleitung im BFD auf. Fachlich angeleitet > Anleitung wird der/die Freiwillige vor Ort in der Einsatzstelle. Die dort tätigen Fachkräfte haben das Wissen zur und die Aufgabe der Einarbeitung und täglichen, kollegialen Anleitung. Sie stehen auch für die einsatzbezogenen, fachlichen und organisatorischen Fragen zur Verfügung.
Als weiterer Baustein der Begleitung dient der Ansprechpartner beim > Träger. Er hat auch eine klare Aufgabenstellung  für den BFD 27+ Freiwilligen. Er ist für alle Fragen des BFD im Allgemeinen, als Mittler zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem, als Bindeglied zwischen > BAFzA und Freiwilligem/Einsatzstelle vorgesehen. Ebenso als Unterstützung in organisatorischen Belangen.
Als dritter Schwerpunkt der Begleitung sind die > Bildungstage gedacht. An ihnen können sowohl fachliche als auch persönliche Fragen und Interessen behandelt werden. Und nicht zu vergessen, ein Bildungstag ist die Gelegenheit, sich Rat, Tat, Meinung und Erfahrung von anderen Freiwilligen im BFD 27+ zu holen bzw. sich auszutauschen.

Beenden, das
Die Vereinbarung über einen BFD27+ kann grundsätzlich durch zwei Arten beendet werden. Bei einer > Kündigung sind alle vier an der Vereinbarung beteiligten Parteien:
der/die Freiwillige
die Einsatzstelle
der Träger
das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
an eine vorgegebene Form mit Fristen und Vorgehensweisen gebunden. Eine Kündigung - die nur auf > Antrag der Einsatzstelle an das BAFzA und durch das BAFzA sowie durch > Antrag des Freiwilligen an das BAFzA erfolgen kann - wird häufig gewählt, wenn nur eine Partei die Vereinbarung beenden möchte. Auch das BAFzA selbst kann dem Freiwilligen kündigen.
Die zweite Möglichkeit zur Beendigung ist die > Auflösung der Vereinbarung. Hier sind sich Freiwillige und Einsatzstelle gemeinsam einig, die Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Diese gemeinsame Entscheidung wird in einer bestimmten Form > Formular unterzeichnet und kann damit zügig umgesetzt werden. Eine Auflösungsvereinbarung wird sowohl vom BAFzA als auch vom Träger akzeptiert.
Grundsätzlich gilt im BFD27+:
Freiwilligkeit bedeutet nicht Unverbindlichkeit, kann aber auch nicht erzwungen werden.

Bildungstage, die
Freiwilligen im BFD27+ steht pro Einsatzmonat ein kostenfreier Bildungstag zu. Bildungstage sind Arbeitszeit unabhängig von der jeweils vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und umfassen grundsätzlich mind. 6 Zeitstunden. Sie können frei gewählt und auch "am Stück" bzw. gehäuft wahr genommen werden. Die Orte, an denen die Bildungstage stattfinden, sind über ganz Bayern verteilt:
München, Erlangen, Nürnberg, Rothenburg o.T.
Genaueres und die aktuellen Angebote und Themen findet sich unter den Extralinks Bildungskooperation und Bildungstage.

Bewerbung, die
BFD27+ Interessierte können sich entweder über die Stellenanzeigen hier in diesem Auftritt mit Einsatzstellen in Verbindung setzen oder sich  telefonisch beraten und informieren lassen. Sie können sich auch per Mail an das DWB wenden.
Ebenfalls kann eine Bewerbung direkt an eine gewünschte > Einsatzstelle gestellt werden. Sobald sich der/die Freiwillige und die Einsatzstelle geeinigt haben, kann - nach Rücksprache mit dem DWB > Kontingent - die Vereinbarung unterzeichnet werden.
Spezielle Bewerbungsunterlagen sind nicht nötig. Das Bewerbungsverfahren für Menschen außerhalb Deutschlands muss mit der potentiellen Einsatzstelle individuell vereinbart werden.

Berlin, in
Stadt, in der das für den BFD verantwortliche Ministerium seinen Sitz hat

Berater, der/die
Die genaue Bezeichnung ist "Beraterinnen und Berater im Bundesfreiwilligendienst (BFD)". Besser bekannt sind die Außendienstmitarbeitenden des BAFzA unter ihrem früheren Namen > Regionalbetreuer. Dieser Name wurde für die Männer und Frauen, welche die Beratung, Begleitung und Überwachung des Zivildienstes, der Zivildienstleistenden und der > Zivildienststellen sicherstellten, verwandt.

Bundesschulen, die
Früher die Schulen, an denen Zivildienstleistende verpflichtend "Unterricht in Staatsbürgerkunde" erhielten, jetzt unter dem Begriff Bildungszentren für die pädagogische Begleitung der > Zentralstelle BAFzA zuständig. BFD unter 27 Jahren müssen eine Seminarwoche an den Bundesschulen besuchen. Bundesschulen bieten auch Bildungstage für BFD über 27 Jahre an.

Bildungszentren, die
Siehe hier unter > Bundesschulen

Behinderung, die
Der BFD27+ ist grundsätzlich für alle Freiwilligen offen und auch gedacht, ungeachtet einer möglichen Einschränkung, eines Handicaps oder einer Behinderung. Es empfiehlt sich sehr, während der > Einsatzstellensuche, der > Bewerbung mit dem > Träger und den potentiellen > Einsatzstellen offen und klar zu sprechen.

Besuch, der
Der BFD27+ wird vor Ort geleistet. Hier findet das Engagement statt. Hier sind die Menschen, hier ist die Umgebung, die Einsatzstelle, das Team. Andererseits ist die Idee des BFD, dass der Freiwillige auch von "außen" > Träger begleitet wird. Eine Sichtweise, eine Partei, die das Lokale ergänzen soll. Deshalb wird jeder/jede Freiwillige > Konzeption mindestens einmal während der BFD27+Zeit vor Ort von einem Begleiter des Trägers besucht. Dieser sogenannte Einsatzstellenbesuch gibt die Möglichkeit, zu zweit oder/und zusammen mit den verantwortlichen Anleitern ein Reflexionsgespräch zu führen und Informationen auszutauschen. Der Besuch wird rechtzeitig vorher vereinbart und mittels eines > Formulars dokumentiert. In diesem werden auch eventuelle Verabredungen, Erkenntnisse oder Änderungen festgehalten.

Bescheinigung, die
Die Einsatzstelle muss dem Freiwilligen am Ende seines Einsatzes eine Bescheinigung über die Art des Einsatzes und die Zeitdauer ausstellen. > Arbeitszeugnis > Dienstzeitbescheinigung > Zeugnis

Brücke, die
Wenn ein bildhafter Ausdruck den BFD27+ beschreiben kann, dann ist der einer Brücke. Freiwillige können den BFD27+ verwenden, um zu etwas zu gelangen, etwas zu überwinden. Das heißt auch, der BFD ist nur eine Zwischenstation, eine begrenzte zeitliche Phase, in der etwas erreicht werden kann. Das Symbol des > Trägers Diakonisches Werk Bayern ist dafür der Ballon. In einer gewissen Höhe lässt sich die Landschaft besser überblicken.
Brückenfunktion zwischen Familienleben und Arbeitsleben
Brückenfunktion zwischen verschiedenen Arbeitsfeldern
Brückenfunktion zum Neueinstieg oder Umstieg
Brückenfunktion zwischen Erwerbsphasen oder am Ende eines Arbeitslebens
Brückenfunktion zwischen Aktivität und freier Gestaltung im Ruhestand
Brückenfunktion zwischen den Generationen
Brückenfunktion zwischen Zwang und aktiver Gestaltung

Bürgerschaftliches Engagement, das
Der Begriff des (abgekürzt) BE ist in den letzten 10 Jahren weit verbreitet worden. Im Prinzip meint er ein nichtstaatliches oder staatsergänzendes Handeln innerhalb und für die Gemeinschaft.  Aus ureigener Motivation und mittels privater, freiwilliger und ehrenamtlicher Initiative. Sei es im sozialen, sei es im kulturellen, sei es im politischen Bereich. Diesem Wirken wird in der Diskussion oft ein an seine Grenzen gelangter Sozialstaat gegenüber gestellt, der die anfallenden Aufgaben weder alleine bewältigen noch alleine finanzieren kann. Die politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten durch das BE sollen auch der allgemeinen Politikverdrossenheit und des diagnostizierten, gesellschaftlichen Egoismus begegnen. Orte des BE können sowohl Initiativen außerhalb, aber auch innerhalb von > Verbänden sein. Eine Aufgabe des Staates im Sinne des BE ist die des Ermöglichers bürgerlicher und privater Initiativen und Vorstellungen. > Ehrenamt > Jugendfreiwilligendienste > Grenzen

 

 


C

Chancen, die
Der Zauberbegriff überhaupt. Er meint eine Mischung aus potentiellen Möglichkeiten unter Wahrung der beteiligten > Interessen, aufgrund persönlicher > Motivation, die zu einem zukünftigen, manchmal durchaus überraschenden, positiven Erfolg führen. So gesehen enthält der BFD27+ außerordendlich viele Chancen > Qualifikation.


D


E

 

 


F


G

Gesetze, die
Mehrere Gesetze sind für den BFD 27+ bestimmend:
Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst legt die Grundlagen. Der private, staatliche und kirchliche Datenschutz ist gesetzlich geregelt.
Das Arbeitszeitgesetz ist ebenfalls maßgebend. Es definiert aber in erster Linie die Obergrenzen der Arbeitszeiten bzw. die Untergrenzen des Urlaubs.
Für die bayerische Diakonie bzw. die Evangelische Kirche in Bayern gilt als Arbeitsvereinbarung die AVR Bayern bzw. die DiVO. Dem Gesundheitsschutz in der Arbeit dient das Arbeitsschutzgesetz. Natürlich gelten ebenso die gesetzlichen Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Auflistung ist unvollständig.
Insbesondere bei detaillierten Fragen im Zusammenhang mit bereits laufenden Leistungen, z.B. der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder/und der Arbeitslosenversicherung empfiehlt es sich immer, die zuständigen Fachleute vor Unterzeichnung einer > Vereinbarung zu befragen.
Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren der BFD in weitere, bestehende Gesetze eingebunden wird und Gerichte Grundsatzurteile in Streitfällen fällen werden.
Neuerungen und Aktualisierung finden sich auf der Startseite.

Gesundheit, die
BFD27+ und Gesundheit. Hier gibt es mehrere Überschneidungen.
Während des Einsatzes gelten in der Einsatzstelle natürlich sämtliche > Gesetze zum Gesundheitsschutz > Impfen. Das sichere Arbeiten ist Thema sowohl in der Anleitung vor Ort als auch in den Bildungstagen. Die > Angebote umfassen sowohl Informationen und Tipps zu physischen als auch zu psychischen Belastungen und Herausforderungen. Freiwillige mit körperlichen Einschränkungen > Behinderung können die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeiten mit den Verantwortlichen und dem > Kollegen absprechen. Sie können an Aktivitäten und betrieblichen Angeboten zur Gesundheitsvorsorge teilnehmen.  Letztlich ist die Versorgung während einer akuten Erkrankung > Krankenversicherung > Leistungen bzw. einem > Unfall ebenfalls gewährleistet.

Grenzen, die
Ein Bonmot empfiehlt: Schau erst auf die Grenzen und dann auf das Land dazwischen. Übertragen in den BFD27+ bedeutet dies, sich die direkten und die indirekten Rahmenbedingungen zu vergegenwärtigen. Die direkten lauten:
Der BFD ist kein Arbeitsvertrag und begründet auch kein dauerhaftes Beschäftigungverhältnis.
Der BFD ist kein Ausbildungsverhältnis.
Der BFD ist keine ausreichende, alleinige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt.
Der BFD ist zeitlich befristet.
Der BFD ist an Vorgaben und Bedingungen der Beteiligten > BAFzA, > Träger, > Organisationen gebunden.
Die Bildungstage, der Urlaub, die > Leistungen sind vorgeschrieben und fest.
Die indirekten Grenzen lauten:
Der BFD27+ Freiwillige ist nur ein Teil eines Teams von Kollegen und muss sich ab und an auch den Zwängen > Sozialmarkt beugen.
Die Stellenbeschreibung und die daraus erwachsenen Verpflichtungen können nur nach Absprache verändert werden.
Freiwilligkeit schützt nicht vor > Kritik und > Konflikten.
Manchmal erkennt und erlebt der Mensch in der konkreten Umsetzung seiner Ideen und Wünsche seine körperlichen und seelischen Grenzen. > Hospitation > Probezeit > Wechseln > Begleitung
Um das Eingangszitat zu variieren: Was wäre das eigene Leben ohne Grenzen? Ein Ding ohne individuelle Form und ohne die Möglichkeit, sich über seine vermeintlichen Grenzen hinaus zu erweitern.


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I


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K

 

 


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M


N

Für Menschen außerhalb der EU ist es aufwändiger. Hier ist der wichtigste Ansprechpartner das jeweilige Konsulat. Für die Einreise nach Deutschland gilt die vom > BAFzA unterschriebene Vereinbarung als Visum.
Es ist auch ein Freiwilligendienst für Deutsche im Ausland möglich. Auskünfte gibt es bei der > Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste Hannover.

Nürnberg, in
Eine Stadt in Bayern mit einem nervenaufreibenden Fußballverein und gleichzeitig Standort der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Bayern. In Nürnberg finden auch Bildungstage für BFD27+ statt.

Nebenbeschäftigung, die
Wenn Freiwillige im BFD27+ noch eine Nebenbeschäftigung ausüben wollen, ist dies gegenüber der Einsatzstelle anzeigepflichtig. Eine Nebenbeschäftigung muss zudem genehmigt werden (von wem??)

 

 


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Qualität, die
Zur Frage der Qualität der Tätigkeiten im BFD27+: keine der vielfältigen Möglichkeiten ist "besser" als eine andere. Freiwillige, die anpacken können und wollen, sind für die Einsatzstellen und die Menschen dort genauso wichtig und richtig wie Menschen, die lieber direkt mit anderen Menschen umgehen wollen. Egal, welche Aus- und Vorbildung Freiwillige mitbringen, für alle Fähigkeiten und Wünsche kann es einen guten Platz geben. Und an jedem Platz mit jeder Tätigkeit kann viel für sich und andere getan werden.

Qualitätshandbuch, das
Die > Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste hat bereits seit Jahren ein Qualitätshandbuch für die Arbeit im > FSJ entwickelt > Konzeption. In dieser Vorgabe für die Evangelischen Träger wird beschrieben, unter welchen Bedingungen, mit welchen Methoden, mit welchen Zielen und mit welchen Inhalten ein möglichst hoher, gleichmäßiger Standard der Arbeit im > Jugendfreiwilligendienst FSJ erreicht und gehalten werden kann. Dieses Handbuch dient als Selbstverpflichtung aller der Zentralstelle angeschlossenen Träger.

Quelle, die
Die Quelle zum und im BFD27+ kann unterschiedlich sein: christlicher Glaube, politischer Humanismus, > Motivation oder > Interessen. Wichtig ist, dass sie fließt!

 

 


R

 

 


S

Steinlaus, die
Erstmals in den 70ern des letzten Jahrtausends von Loriot beschrieben. Zwischenzeitlich im Pschyrembel entdeckt. Danach einzelne Exemplare auf wikipedia gesichtet. Im BFD 27+ gibt es immer wieder Berichte auf den Bildungstagen, wonach eine seltene  Unterart (Petrophaga loriot evangelus protestantus)  der Steinlaus in Einsatzstellen von Kirche und Diakonie gefunden wurde.

Stichwortverzeichnis, das
Das Verzeichnis aller hier im A-Z für BFD27+ aufgeführten Begriffe finden Sie hier

Sozialversicherung, die
Siehe hier auch unter > Leistungen

Stellensuche, die
Hier unter => Einsatzstellensuche / Einsatzplatzsuche

Sozialmarkt, der
Dieser betriebs- und marktwirtschaftliche Begriff für die Organsiationen => Verbände und die Orte => Einsatzstellen, die sich um den alten, benachteiligten oder behinderten Menschen kümmern und sorgen, zeigt auch die staatlich gewollte und geförderte  Konkurrenz unter den "Anbietern" von sozialer Arbeit an. Freiwillige, die insbesondere in diakonischen Einrichtungen engagiert sind, sind oft die einzigen => Kollegen, die nicht unter einen vorgegebenen, strikt "effizienten" Stellenschlüssel fallen. Sie können damit wirklich Zusätzliches leisten. => Arbeitsmarktneutralität => Zwang

Statistik, die
Der > Träger Diakonisches Werk Bayern hat in folgenden Einsatzstellengruppen anerkannte BFD27+ Einsatzplätze:

Krankenhäuser, Einrichtungen für alte Menschen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Sozialstationen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Heime, Einrichtungen der offenen Sozialarbeit, Kur- und Erholungsheime, Kultureinrichtungen, Schulen, Kirchengemeinden, Kindergärten, sonstige.

Folgende Aufgabengebiete werden angeboten:
Kinder- und Jugendarbeit, stationäre Erziehungshilfen und Tagesgruppen, ambulante Erziehungshilfen, außerschulische Jugendarbeit, Kindergarten, Hort, Krankenhaus, stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, Sozialstationen, Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulante und offene Arbeit, kulturelle Arbeit, Gemeinwesenarbeit, Pfarrgemeinden, sonstiges.

Es gibt derzeit (2014) über 850 anerkannte > Einsatzplätze in über 450 > Einsatzstellen in ganz Bayern.
Das DW Bayern bietet alle Formen der > Jugendfreiwilligendienste FSJ und BFD sowie den BFD27+ für Menschen über 27 Lebensjahre an.
Das DW Bayern legt Wert drauf, beide Jugendfreiwilligendienstformen gleichberechtigt (qualitiativ) und gleichrangig (quantitiativ) anzubieten und auch durchzuführen.
Das DW Bayern bietet dies grundsätzlich für alle seine Mitglieder sowie Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Bayern an. > Einsatzstellen > Anerkennung
Das DW Bayern ist als Träger Mitglied der > Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste Hannover und in allen relevanten Gremien bayern- und bundesweit im Sinne der Freiwilligendienste tätig.
Die aktuellen Zahlen werden im Jahresbericht des Diakonischen Werkes Bayern veröffentlicht.

Steuern, die
Das Taschengeld im BFD27+ ist grundsätzlich lohnsteuerfrei. Folgende Besonderheit ist im BFD im Zusammenhang mit den > Leistungen sind zu beachten: Die über das Taschengeld hinaus gewährten Geld- oder Sachleistungen unterliegen in beiden Freiwilligendiensten (FSJ/BFD) der vollen Besteuerung, wenn die individuellen Steuerfreibeträge überschritten werden (z.B. der Grundfreibetrag von 8130.-€ im Jahr 2013). Unabhängig davon ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund der zusätzlich gewährten Geld- oder Sachleistung nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse Lohnsteuer anzumelden, einzubehalten oder an das Finanzamt abzuführen ist. Soweit der Grundfreibetrag nicht überschritten ist, wird dies regelmäßig jedoch nicht der Fall sein. In diesen Fällen erfolgt keine Anmeldung zur Lohnsteuer.

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Sprecher, die
Das BFD Gesetz sieht als übergeordnete Interessensvertretung der Freiwilligen gegenüber der Politik ein Sprechersystem vor. Hier finden sich weitere Informationen.


T


U

 


V


W

 

 


X

 

 


Y

Yesterday, das
Der Blick in die Vergangenheit ist manchmal sehr milde. Sie wird dann als bessere Zeit, in der noch Vieles oder gar Alles in Ordnung war, gesehen und vermisst.
So war dies auch für viele nach dem Wegfall des > Zivildienstes. Die plötzliche Umstellung auf den Gedanken der Freiwilligkeit als Grundlage der Arbeit aus den unterschiedlichsten Beweggründen heraus , statt eines einheitlichen, staatlichen Zwanges als Konsequenz einer persönlichen Gewissensentscheidung, fiel manchen Menschen, aber auch > Organisationen schwer. Ebenso der plötzliche Verzicht auf "Befehl und Gehorsam". Statt dessen nun ein Werben und ein Begleiten.
Die gegenwärtige und zukünftige Zeit wird die Umstellung fordern.


Z

 

Zweifel, der
Der Zweifel ist ein guter Ratgeber. Er zeigt an, dass die Entscheidung noch nicht getroffen werden kann. Es fehlen Informationen und das "richtige" Gefühl für eine Handlung.
Zum BFD 27+ haben viele Interessierte ebenfalls Zweifel: Trau ich mir das zu... Ist dies die richtige Einsatzstelle... Wie lange soll die Vereinbarung laufen... Was tun, wenn es einem nicht gefällt, es zu schwer wird... Komme ich mit der Bürokratie und den Formularen, dem Geld zurecht... Wie geht ein Wechsel... Was mache ich mit meinen Kindern / Eltern / Haustieren, wenn ich zu einem Bildungstag muss...?
Unser Tipp: Es ist und bleibt ihre Entscheidung. Holen Sie sich Rat vor Ort, fragen Sie nach... und Sie haben immer noch uns, den > Träger des BFD als Ansprechpartner.

 

Zentralstellen, die
Für die organisatorischen Abläufe im Bundesfreiwilligendienst haben sich sogenannte Zentralstellen gebildet. Jeder bundesweit agierende Verband hat entweder eine Zentralstelle gegründet oder sich einer Zentralstelle zugeordnet. Für den > Träger > Diakonisches Werk Bayern ist die Zentralstelle Evangelischer Freiwilligendienste in Hannover der Partner im evangelischen Bereich. Die Zentralstellen sind zur politischen Willensbildung, Willensvertretung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste gedacht und organisieren u.a. auch die > Kontingentierung.
Das > BAFzA selbst ist die größte unter den Zentralstellen.

Zwang, der
Der > Zivildienst wurde oft als Zwangsdienst bezeichnet. Tatsächlich war er die Konsequenz aus dem Zwangsdienst Bundeswehr, genauer der allgemeinen (Männer-)Wehrpflicht. Demgegenüber wurden die Freiwilligendienste gestellt, die das Prinzip der Freiwilligkeit als > Interesse > Motivation verkörpern. Begrifflich ist aber darauf zu achten, dass auch die freiwillige Entscheidung eines Einsatzes sowohl mit persönlichen Verpflichtungen und Bindungen verbunden ist, als auch mit der Mitarbeit in Arbeitsfeldern, deren innere Struktur stark von Zwängen und > Konflikten bestimmt sind > Sozialmarkt > Kunden > Kollegen. Dieses Spannungsfeld von "Freiwilligkeit ist nicht gleich Freiheit"  und "Zwänge enden nicht mit der Wehrpflicht" ist ein wichtiges Thema in der Begleitung und auch auf den Bildungstagen des Trägers.

Zeitschrift, die
Neben dem Internet, und hier die evangelische Ausgabe von Zivil, gibt es auch noch richtige Zeitschriften, die das Engagement von Freiwilligen zum Thema haben. Hier seien die beiden interessantesten genannt. Zum einen echt engagiert & erfolgreich, welche vom > BAFzA herausgegeben wird, viermal im Jahr kostenlos über die > Einsatzstellen an die Freiwilligen verteilt wird, sowie Menschen - das Magazin, welche am Kiosk (ebenfalls viermal im Jahr) Geld kostet.

Zeugnis, das
Laut > Gesetz steht dem Freiwilligen am Ende seiner Einsatzzeit eine Bescheinigung sowie ein Zeugnis zu. Die Einsatzstelle verfasst beides. Während bei der > Bescheinigung die Art und Dauer des Einsatzes im Vordergrund steht, ist dies beim Zeugnis um Anmerkungen zur Leistung und zur Führung erweitert. Ebenso sollen im Zeugnis die berufsqualifizierenden Elemente des BFD > Anleitung > Bildungstage hervorgehoben werden.
Hier auch unter > Bescheinigung > Qualifikation > Dienstzeitbescheinigung > Arbeitszeugnis.