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Hallo!
Hier gibt es viele Informationen über das FSJ auf viele immer wieder gestellte Fragen.
Für die bessere Orientierung sind die Stichworte alphabetisch geordnet.
Gerne beantworten die Mitarbeitenden beim Diakonischen Werk Bayern weitere Fragen, die per Mail oder telefonisch gestellt werden können.

Viel Spaß beim Stöbern!


A

Die Anleitung in den Einsatzstellen

  • führt die Freiwilligen in die konkrete praktische Arbeit auf der Station bzw. Gruppe ein
  • gestaltet die ersten Arbeitstage und erstellt einen Einarbeitungsplan ggf. zusammen mit den Freiwilligen.
  • führt regelmäßig Anleitungsgespräche und dokumentiert die Gespräche zur Erst-, Zwischen- und Endauswertung
  • nimmt regelmäßig an den Anleitungstreffen teil, die vom Diakonischen Werk Bayern organisiert und durchgeführt werden

Die pädagogische Begleitung ist eine der Hauptaufgaben des Diakonischen Werks Bayern als anerkannter Träger des freiwilligen sozialen Jahres.

Die pädagogische Begleitung

  • hat die Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Bildungsseminare und Bildungstage während des freiwilligen sozialen Jahres
  • besucht die Freiwilligen in den Einsatzstellen und bespricht dort zusammen mit den Anleitungen das bisher Erlebte.

 

Anleitungstreffen
Das Diakonische Werk Bayern lädt alle Anleitungen der Freiwilligen aus den Einsatzstellen mindestens 2 mal pro FSJ-Jahr zu einem Anleitungstreffen ein. Hier werden neben allgemeinen Fragen auch immer wieder die Anleitungstätigkeiten reflektiert und fachliche Inputs sollen die Anleitungstätigkeit erleichtern.

 

Arbeitsmarktneutralität
Es gilt im freiwilligen sozialen Jahr der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität. Hierdurch wird in den Einsatzstellen sichergestellt, dass Freiwillige zusätzlich zu den hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Freiwilligen werden bisherige Arbeitsplätze nicht ersetzt bzw. die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen nicht verhindert.

 

Arbeitsmedizinische Fürsorge
Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr müssen unter dem Gesichtspunkt der arbeitsmedizinischen Fürsorge genauso behandelt werden wie die regulären Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatzbereich.
Es gibt daher für die Freiwilligen

  • die allgemeine Einstellungsuntersuchung / Vorsorgeuntersuchung.
    Diese Untersuchung ist bei allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – unabhängig vom Einsatzgebiet – vorgesehen.
  • eine zusätzliche Untersuchung beim Einsatz in infektionsgefährdeten Bereichen:
    diese Untersuchung ist für alle in der Pflege Mitarbeitenden verpflichtend.
    Empfehlenswert ist auch eine Hepatitis-B-Impfung, die jedoch das Einverständnis der Betroffenen voraussetzt. Ohne Impfschutz darf eine Freiwillige, ein Freiwilliger nicht in der Pflege bzw. im Kontakt mit Infizierten eingesetzt werden.
  • eine zusätzliche Untersuchung bei einem Einsatz in der Küche, mit Lebensmitteln, im Service: für die Freiwilligen in diesen Einsatzgebieten ist eine Untersuchung nach dem Bundesseuchengesetz vorgesehen.

Diese Untersuchungen müssen erst nach Abschluss einer Vereinbarung für ein freiwilliges soziales Jahr durchgeführt werden in Verantwortung der Einsatzstellen - diese übernehmen auch evtl. anfallende Kosten.

 

Arbeitsschutzbestimmungen
Auf eine Tätigkeit im Rahmen eines FSJ/DJ finden die Arbeitsschutzbestimmungen Anwendung.
Dies umfasst besonders den Arbeitsschutz, den Arbeitsstättenschutz, den Frauen- und Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz.

 

Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht im FSJ der Vollzeitbeschäftigung eines Hauptamtlichen (im Pflegebereich kann auch bei volljährigen Freiwilligen eine Sechstagewoche Grundlage der Vereinbarung sein).

  • Wochenenddienste können im Rahmen der Dienstpläne abgeleistet werden. Den Freiwilligen muss jedes zweite Wochenende dienstfrei gewährt werden, nach Absprache können es auch zwei dienstfreie Wochenenden pro Monat sein.
  • Bei Freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung.
  • Nach dem FSJ-Gesetz ist es nicht möglich, Überstunden finanziell abzugelten. Für geleistete Überstunden erhalten die Freiwilligen einen Freizeitausgleich.
  • Während der Bildungsseminare werden pro Bildungstag 8 Stunden Arbeitszeit gutgeschrieben.
  • Pausenzeiten sind einzuhalten!

 

Ausweis
Zu Beginn des FSJ kann ein FSJ-Ausweis beantragt werden. Hierzu ist eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der persönlichen Daten an das Bundesamt für familiäre und zivilgesellschaftliche Aufgaben abzugeben. In der Regel lassen sich damit die gleichen Vergünstigungen erzielen wie mit einem SchülerInnen- und StudentInnenausweis (gilt nicht für DB und bestimmte Verkehrsverbunde).


B

  • Anschreiben mit Aussagen zur Motivation für die Ableistung eines FSJ gerade in dieser Einsatzstelle
  • ein ausführlicher Lebenslauf
  • ggf. ein Lichtbild
  • Schulzeugnisse und Nachweise über geleistete Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten

 

Bildungsseminare und Bildungstage
Es gibt für die Durchführung des freiwilligen sozialen Jahres eine gesetzliche Grundlage:
das "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" aus dem Jahr 2008.
Dieses Gesetz schreibt auch vor, dass jede(r) Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr bei einer Dauer von 12 Monaten einen Anspruch auf mindestens 25 Bildungstage hat.
Während der Bildungstage sollen die Freiwilligen die Möglichkeit bekommen, sich mit anderen Freiwilligen über ihr freiwilliges soziales Jahr auszutauschen. Weiterhin sollen Impulse gegeben werden, die die Freiwilligen in ihrem Umgang mit anderen Menschen stärken und eine bessere Orientierung in der Berufs- und Arbeitswelt geben.
Es werden daher vom Diakonischen Werk Bayern als Träger des freiwilligen sozialen Jahres jeweils ein 5-tägiges Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar organisiert und durchgeführt. Hier wird großen Wert auf die Mitarbeit und Mitorganisation durch die Freiwilligen gelegt.
Weiterhin können aus einem vielfältigen Angebot zwei 5-tägige Wahlseminare ausgesucht werden bzw. werden die restlichen Bildungstage in regionalen Bildungsgruppen organisiert.
Die Teilnahme an den Bildungstagen ist verpflichtend und Grundvoraussetzung für die Anerkennung des freiwilligen sozialen Jahres.


C

Christliches Menschenbild
Das christliche Menschenbild ist Grundlage der Arbeit im Bereich der Freiwilligendienste beim Diakonischen Werk Bayern. Es können sich jedoch alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis und ihrer Herkunft und sozialen Stellung für ein FSJ in den Einsatzstellen vom Diakonischen Werk Bayern bewerben.


D

Dauer eines FSJ
Ein FSJ dauert mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate verlängert werden.
Beginn eines FSJ ist in der Regel zum 01.09. oder 01.10. eines Jahres. Ausnahmefällen sind nach Prüfung durch den Träger DW Bayern möglich.

 

Datenschutz
Es wird für alle zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ein verlässlicher Umgang gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien gewährt.


E

Einsatzstelle
Das Diakonische Werk Bayern bietet seinen Mitgliedern an, Einsatzstelle im FSJ zu werden. In der Einsatzstelle wird die praktische Arbeit während des FSJ von den Freiwilligen geleistet. Eine feste Ansprechperson in der Einsatzstelle übernimmt die Anleitung der Freiwilligen.

 

Einsatzstellenbesuch
Mindestens einmal während eines FSJ werden die Freiwilligen durch die pädagogische Begleitung beim Diakonischen Werk Bayern in den Einsatzstellen besucht. Damit soll gewährleistet werden, dass die Freiwilligen auch in ihrem täglichen Umfeld wahrgenommen werden und gemeinsam mit den Anleitungen der Einsatzstelle wertvolle Hinweise für die Gestaltung des FSJ geben können


F 

Freiwillige/r nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
Nach dem Gesetz zur Förderung eines FSJ sind Freiwillige Personen,

  • die ihre Hauptschulpflicht erfüllt haben.
  • die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • die ein FSJ freiwillig ohne Gewinnerzielungsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung leisten. Es gilt der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität.
  • die sich aufgrund einer Vereinbarung mit einem anerkannten Träger bereit erklären, sich mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate freiwillig zu engagieren.

 

Fahrtkosten
Für ein Vorstellungsgespräch bzw. bei Hospitationsterminen sollen die Einsatzstellen die entstehenden Fahrtkosten auf Antrag ersetzen.

Nach Beginn eines FSJ soll den Freiwilligen Fahrtkosten in Form von Sachleistungen für die Fahrt vom Wohnort zur Einsatzstelle gewährleistet werden.

Die Fahrtkosten während des FSJ zu den Bildungstagen und -wochen werden vom Diakonischen Werk Bayern ersetzt.

Führungszeugnis
In einigen Arbeitsbereichen (z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kindertagesstätten...) ist ein erweitertes Führungszeugnis vor Abschluss einer Vereinbarung zur Ableistung eines FSJ vorzulegen. Dieses Führungszeugnis muss bei dem für den jeweiligen Freiwilligen zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Ein Antrag auf Kostenbefreiung kann durch die jeweiligen Einsatzstellen gestellt werden.


G

Grundlagen für die Durchführung eines FSJ
Für das Diakonische Werk Bayern als anerkannter Träger des FSJ gelten zur Durchführung des FSJ folgende Grundlagen:

  • Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz) in der Fassung von 2008
  • das aktuelle Handbuch der Zentralstelle "Ev. Freiwilligendienste Deutschland"
  • Konzeption vom Diakonischen Werk Bayern zur Durchführung der Freiwilligendienste

H

Hospitation
Vor einem Abschluss einer FSJ-Vereinbarung ist es sinnvoll, 1 - 2 Tage in der Einsatzstelle zu hospitieren, um den Arbeitsalltag und die künftigen Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen.

 

Hilfstätigkeiten
Freiwillige im FSJ führen nur Tätigkeiten aus, die unausgebildete Mitarbeitende in der Regel auch machen. Dies schließt auch hauswirtschaftliche Aufgaben und weitere Hilfstätigkeiten mit ein.


I

Idealismus
Idealismus ist eine wichtige Grundlage, um sich freiwillig im FSJ zu engagieren und die Höhen und Tiefen des Alltags im FSJ gut zu meistern. 


J

Jugendarbeitsschutzgesetz
Während des FSJ gelten für Freiwillige jünger als 18 Jahren die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

 

Jugendschutz
Für nicht volljährige Freiwillige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.


K

Kindergeld
Für die Dauer eines FSJ besteht weiterhin der Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Nach Abschluss einer FSJ-Vereinbarung können Bescheinigungen für die Kindergeldkasse beim Diakonischen Werk Bayern beantragt werden.

 

Konto
Das Taschengeld und das Verpflegungsgeld für das FSJ wird von den Einsatzstellen monatlich auf ein persönliches Konto des Freiwilligen überwiesen.


L

Lernziele
Das Diakonische Werk Bayern orientiert sich bei der Durchführung des FSJ an Lernzielen.

Lernziele

  • beschreiben die Anforderungen, die sich Freiwillige setzen
  • haben einen Einfluss auf die Gestaltung der pädagogischen Begleitung
  • sind wertfrei und beschreiben immer ein beobachtbares Verhalten
  • sind eine Orientierung für die Freiwilligen
  • erleichtern das Erkennen einer Veränderung im Lauf des FSJ
  • unterstützen das selbstbestimmte Lernen

Innerhalb der ersten vier Wochen im FSJ werden die Lernziele zusammen mit der Anleitung in der Einsatzstelle des FSJ formuliert und aufgeschrieben.


M

Mitbestimmung
Im FSJ wird viel Wert auf die Vorschläge und Ideen der Freiwilligen gelegt. Sowohl in der Gestaltung der Praxisanteile im FSJ als auch bei den Bildungsseminaren und -tagen sollen die Freiwilligen die Möglichkeit der Mitgestaltung innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen haben.


N

Nebentätigkeit
Im FSJ beträgt die  Arbeitszeit 40 Wochenstunden gemäß einer Vollzeitstelle. Daraus ergibt sich, dass Nebentätigkeiten während des FSJ durch das Diakonische Werk Bayern als Träger in Absprache mit der Einsatzstelle auf Antrag genehmigt werden müssen.


O

Orientierung
Das FSJ ist ein Orientierungs- und Bildungsjahr. Daher haben alle Freiwilligen während des FSJ einen Anspruch auf 25 Bildungstage. Das Diakonische Werk Bayern als Träger des FSJ ist verantwortlich für die Bildungsarbeit und bietet Regelseminare, Wahlseminare und regionale Bildungstage an. Hier sollen neben der praktischen Tätigkeit in den Einsatzstellen auch Impulse der künftigen Lebens- und Arbeitsorientierung gegeben werden.


P

Pädagogische Begleitung
Die Freiwilligen werden von pädagogischen Mitarbeitenden beim Diakonischen Werk Bayern und durch die Anleitungen in den Einsatzstellen pädagogisch im FSJ begleitet.

 

Probezeit
Die Probezeit bei einem 12-monatigen FSJ beträgt 3 Monate, bei einem 6-monatigen FSJ 2 Monate.

 

Projekt
Alle Freiwilligen bekommen in den Einführungsseminaren den Auftrag, während ihres FSJ neben der praktischen Tätigkeit in den Einsatzstellen ein eigenständiges Projekt nach den Richtlinien des Projektmanagements durchzuführen. Dieses Projekt ist ein verpflichtender Bestandteil des FSJ beim Diakonischen Werk Bayern.


Q

Qualitätsstandards im FSJ
Für die Durchführung des FSJ ist das Qualitätshandbuch der Zentralstelle der Ev. Freiwilligendienste die Grundlage. Die Qualität wird regelmäßig durch die Befragung der Freiwilligen überprüft.


R

Rechtsverhältnis
Das FSJ ist weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis. Die geschlossene Vereinbarung ist privatrechtlicher Natur.
Bei einem Verstoß gegen die in der Vereinbarung festgelegten Pflichten können jedoch entsprechende Schritte in Analogie zum Arbeitsrecht eingeleitet werden. Hierbei sind aber alle an der Vereinbarung beteiligten Partner durch ein gemeinsames Gespräch miteinzubeziehen.


S

Schweigepflicht
Freiwillige haben wie alle anderen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen und beim Diakonischen Werk Bayern eine Schweigepflicht über all das, was sie im Rahmen ihres FSJ über Personen und Einrichtungen erfahren. Dies gilt insbesondere auch beim Austausch in den sozialen Medien.

 

Sozialversicherung
Alle Freiwilligen sind während des FSJ in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angemeldet.

 

Steuern
Taschengeld und Verpflegungsgeld sind steuerpflichtig. Daher müssen alle Freiwilligen einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen und bei den Einsatzstellen abgeben. Es werden vom Taschen- und Verpflegungsgeld keine Steuern abgezogen, da die Grenze der Besteuerung zu niedrig ist.


T

Tätigkeit
Freiwillige im FSJ dürfen alle praktischen Tätigkeiten ausführen, die unausgebildete Mitarbeitende in der Regel auch ausüben (auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten). Wenn Freiwillige durch Einschätzung der Anleitungen als geeignet erscheinen, weitere Aufgaben zu übernehmen, dann kann dies in einem Gespräch zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitenden vom Diakonischen Werk Bayern abgestimmt werden.
Das Spektrum der Tätigkeiten in der jeweiligen Einsatzstelle wird in einer persönlichen Aufgabenbeschreibung für jeden Freiwilligen festgelegt.

 

Taschengeld
Alle Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Im Jugendfreiwilligendienstegesetz ist eine Höchstgrenze festgelegt. Die Einsatzstelle überweist dieses Taschengeld zusammen mit der Verpflegungspauschale monatlich auf das Konto des Freiwilligen. Die Höhe des Taschengeldes kann gern im Zusammenhang einer Bewerbung beim Träger (Diakonisches Werk Bayern) und /oder bei den Einsatzstellen erfragt werden.

 

Teilzeit
Freiwillige unter 27 Jahren können gemäß § 2 Nr. 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) ein Freiwilliges Soziales Jahr in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse bzw. schwerwiegende Gründe dafür vorliegen. Z.B.: Betreuung von eigenen Kindern, Betreuung von Angehörigen, Gesundheitliche Beeinträchtigung u.m.
Das berechtigte Interesse ist durch die Vorlage geeigneter Belege gegenüber dem Träger und der Einsatzstelle nachzuweisen und vom Träger zu dokumentieren.

 

Träger
Das Diakonische Werk Bayern ist anerkannter Träger des FSJ in Bayern. Die Grundlagen für die Durchführung des FSJ sind das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste, die Standards zur Durchführung der Freiwilligendienste des Bundes und des Freistaates Bayern, das Qualitätshandbuch der Zentralstelle "ev. Freiwilligendienste" und die eigene Konzeption.


U

Unterkunft
Freiwilligen kann (nicht muss) durch die Einsatzstelle eine Unterkunft gestellt werden oder die Einsatzstelle kann eine entsprechende Geldersatzleistung dafür gewähren.

 

Urlaub
Der Urlaubsanspruch für Freiwillige im FSJ leitet sich beim Diakonischen Werk Bayern aus dem Urlaubsanspruch für Auszubildende gemäß der AVR Bayern ab. Er beträgt bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche derzeit 30 Tage für einen 12-monatigen Freiwilligendienst.
Die Einsatzstelle kann in Ausnahmefällen auch den Zeitraum für den Urlaub bestimmen (z.B. während Schließzeiten der Kindertagesstätten, ...).


V

Vereinbarung für ein FSJ
Alle Freiwilligen unterschreiben für die Ableistung eines FSJ eine Vereinbarung. Partner dieser Vereinbarung sind einmal die Einsatzstelle (als Praxisort mit der Personalverantwortung) und das Diakonische Werk Bayern (als anerkannter Träger zur Durchführung eines FSJ und in Verantwortung für die Bildungsarbeit). Diese sogenannte Dreiecksvereinbarung regelt für alle Partner die jeweiligen Rechte und Pflichten.

 

Verpflegungspauschale
Alle Freiwilligen werden zusätzlich zum Taschengeld in den Einsatzstellen verpflegt oder erhalten eine entsprechende Geldersatzleistung für die Verpflegung. Die Grundlage hierfür sind die jeweils gültigen Sachbezugswerte.

Vermögenswirksame Leistungen
Es ist möglich, vermögenswirksam zu sparen. Es wird jedoch kein Arbeitgeberbeitrag erstattet, ggf. verringert sich das Taschengeld um die Höhe des Sparbetrages.


Versicherungen
Während des FSJ sind alle Freiwilligen

  • sozialversichert. Die Einsatzstellen führen die Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie für die im Rahmen der Dienstpflicht zuständigen Haftpflichtversicherung angemeldet.

W

Weihnachtsgeld
Die Zahlung von Weihnachtsgeld, einem 13. Monatsgehalt oder anderen Pauschalen ist im FSJ nicht vorgesehen.

 

Wochenenddienst
Freiwillige können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne in der Einsatzstelle und unter Berücksichtigung der Bestimmungen für Wochenenddienste eingeteilt werden. Es besteht allerdings der Anspruch auf mindestens 2 freie Wochenenden pro Monat. Bei Wochenenddiensten ist zeitnah ein Freizeitausgleich zu gewähren.


X

X-Faktor
Der Entschluss, ein FSJ abzuleisten, kann später bei Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz der X-Faktor sein und sich vorteilhaft auswirken. 


Y

Y - Generation
Die aktuellen Freiwilligen gehören der sogenannten Y-Generation an - der Generation junger Menschen, die laut den Studien mehr Flexibilität beim Eintritt in die Arbeitswelt zeigt und die eine gelungene Verknüpfung von sozialem Engagement und künftiger Arbeit als sehr wichtig erachtet.


Z

Zeugnis
Alle Freiwilligen bekommen am Ende ihres FSJ ein qualifiziertes Zeugnis, welches für Bewerbungen hilfreich sein kann.