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Hallo!
Hier gibt es viele Informationen über den Bundesfreiwilligendienst auf viele immer wieder gestellte Fragen.
Für die bessere Orientierung sind die Stichworte alphabetisch geordnet.
Gerne beantworten die Mitarbeitenden beim Diakonischen Werk Bayern weitere Fragen, die per Mail oder telefonisch gestellt werden können.

Viel Spaß beim Stöbern!


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Christliches Menschenbild

Das christliche Menschenbild ist Grundlage der Arbeit im Bereich der Freiwilligendienste beim Diakonischen Werk Bayern. Es können sich jedoch alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis, ihrer Herkunft und sozialen Stellung für einen BFD in den Einsatzstellen vom Diakonischen Werk Bayern bewerben.


D

Dauer

Der BFD wird in der Regel 12 Monate, mindestens sechs und höchstens 18 Monate geleistet. In Ausnahmefällen, wenn besondere Konzepte vorliegen, kann der BFD bis zu 24 Monate dauern. Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.

 

Datenschutz

Es wird für alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ein verlässlicher Umgang gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien gewährt.

 

Diakonisches Werk Bayern

"Die Diakonie" in Bayern besteht aus dem Zusammenschluss von vielen jeweils in Vereinen organisierten, lokal in ganz Bayern arbeitenden sozialen Einrichtungen, Diensten und Zentren, die eng mit der evangelischen Kirche in Bayern verbunden sind. Als "Servicezentrum" agiert die Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Bayern in Nürnberg.
Informationen über die Diakonie finden Sie hier, über die Evangelische Kirche in Bayern hier.
Das Diakonische Werk Bayern (DWB) ist auch Träger des BFD, BFD27+ und des FSJ.


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Einsatzbereiche

Diese sind die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, in welchen ein BFD durchgeführt werden kann. Genaue Informationen, in welchen Bereichen man einen BFD machen kann, erfahren Sie unter Einsatzbereiche.

 

Einsatzstelle

Die Einsatzstelle, häufig auch Einrichtung genannt, ist der Arbeitsort der Freiwilligen. Hier wird der BFD durchgeführt.

 

Einsatzstellenbesuch

Der BFD wird vor Ort in einer Einsatzstelle geleistet. Hier findet das Engagement statt. Hier sind die Menschen, hier ist die Umgebung, das Team. Jede/jeder Freiwillige wird mindestens einmal während der BFD-Zeit vor Ort von einer pädagogischen Begleitung des Trägers besucht.

Dieser sogenannte Einsatzstellenbesuch gibt die Möglichkeit, zu zweit oder/und zusammen mit den verantwortlichen Anleitern ein Reflexionsgespräch zu führen und Informationen auszutauschen. Auch für die pädagogischen Begleitungen ist es informativ und zugleich ein Ausdruck der Wertschätzung, die Freiwilligen an ihrem Einsatzort zu besuchen. Der Besuch wird rechtzeitig vorher vereinbart und mittels eines Formulars dokumentiert. In diesem werden auch eventuelle Vereinbarungen, Erkenntnisse oder Änderungen festgehalten.

 

Einsatzstellensuche/Einsatzplatzsuche

Um einen Einsatzstellenplatz in einer Einsatzstelle zu suchen, eine sogenannte "Freiplatzsuche", gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Es kann die Einsatzstellensuche auf den Seiten das BAFzA verwandt werden. Hier finden sich die bundesweit eingegebenen Einsatzstellen aller Träger.
  • Es kann die Stellenbörse verwendet werden. Hier sind die selbst eingetragenen Einsatzstellen und Einsatzplätze aller Einrichtungen in Kirche und Diakonie aufgeführt, die mit dem Diakonischen Werk Bayern als Träger zusammenarbeiten. Kontaktdaten inklusive.
  • Es kann eine persönliche Beratung am Telefon oder per E-Mail mit dem Team des Diakonischen Werks Bayern stattfinden. Hier können dann weitergehende Freiplatzsuchen stattfinden. Interessierte erhalten entsprechend ihrer Kriterien bezüglich Einsatzort und Einsatzbereich eine Liste mit Kontaktdaten von Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks Bayern.

F


H

Hospitation

Hospitation ist eine freiwillige, unentgeltliche, kurze Probearbeit von 1 - 3 Tagen. Sie soll einen Vorgriff auf die zu erwartende Zukunft bieten, ohne sich auf diese bereits schon festzulegen. Sie kann von der Einsatzstelle und vom Freiwilligen angeregt werden. Nach der Hospitation kann dann in Ruhe eine Entscheidung getroffen werden, ob der BFD in der jeweiligen Einrichtung geleistet wird. Faire Einsatzstellen erstatten die Reisekosten.


I

Impfung

Impfungen sind grundsätzlich eine Angelegenheit der Krankenversicherung des Freiwilligen. Ist eine Impfung aus dienstlichen Gründen von der Einsatzstelle angeraten, aber nicht zwingend vorgeschrieben, und die Krankenkasse des BFD übernimmt die Kosten nicht in vollem Umfang, wird der Einsatzstelle geraten, die Restkosten zu übernehmen.
Es empfiehlt sich, dies vorher gemeinsam zu besprechen.


J

Jugendarbeitsschutzgesetz

Während des BFD gelten für Freiwillige jünger als 18 Jahren die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

 

Jugendschutz

Für nicht volljährige Freiwillige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.


K

Kindergeld

Für die Dauer eines BFD besteht weiterhin der Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Nach Abschluss einer BFD-Vereinbarung können Bescheinigungen für die Kindergeldkasse beim Diakonischen Werk Bayern beantragt werden.

 

Kontingent

Das Bundsministerium fördert finanziell nur eine begrenzte Anzahl von Bundesfreiwilligen. Deshalb ist das Diakonische Werk Bayern, wie alle anderen Träger des Bundesfreiwilligendienstes, an ein bestimmtes Kontingent gebunden. Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, kann es sein, dass freie Plätze unter Umständen nicht besetzt werden können. Daher ist jede Einsatzstelle gebeten, vor Abschluss einer Vereinbarung Rücksprache mit dem Diakonischen Werk zu halten.

 

Konzeption

Der Arbeit in den Freiwilligendiensten des Diakonischen Werks liegt eine Konzeption zugrunde.

 

Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle und bei Seminarwochen dem Träger unverzüglich mitzuteilen. Genaue Regelungen hierzu sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festgehalten. In der Regel werden im Krankheitsfall bis zur Dauer von sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran wird in der Regel Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

 

Kündigung

Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des BFD. Liegt ein wichtiger Grund vor, z.B. der Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, kann der Vertrag gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind in der Vereinbarung festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen der Einsatzstelle schriftlich vorliegen.


L

Leistungen

Welche Leistungen Sie im BFD erhalten, erfahren Sie  hier.


M

Mitbestimmung

Im BFD wird viel Wert auf die Vorschläge und Ideen der Freiwilligen gelegt. Während der Bildungsseminare sollen die Freiwilligen die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen haben. Ebenso ist die Mitgestaltung der Arbeit in der Einsatzstelle gewünscht.

 

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilligendienst Anwendung.


N

Für Menschen außerhalb der EU ist es aufwändiger. Hier ist der wichtigste Ansprechpartner das jeweilige Konsulat. Für die Einreise nach Deutschland gilt die vom  BAFzA unterschriebene Vereinbarung als Visum.
Es ist auch ein Freiwilligendienst für Deutsche im Ausland möglich. Auskünfte erhalten Interessierte bei der Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste Hannover.


O


Orientierung

Der BFD, als Engagementform und Bildungsangebot, dient auch der Orientierung. Daher haben alle Freiwilligen während des BFD einen Anspruch auf 25 Bildungstage. Das Diakonische Werk Bayern als Träger des BFD ist verantwortlich für die Bildungsarbeit und bietet Regelseminare und Wahlseminare an. Hier sollen neben der praktischen Tätigkeit in den Einsatzstellen auch Impulse für künftige Lebens- und Arbeitsorientierung gegeben werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter Seminare.


P

Pädagogische Begleitung

Im BFD werden die Freiwilligen durch hauptamtliche Mitarbeitende des Diakonischen Werks Bayern während der gesamten Dienstzeit pädagogisch begleitet.

 

Probezeit

Auch im BFD gibt es eine Probezeit. Sie umfasst 6 Wochen. In dieser Zeit kann sowohl der Freiwillige als auch die Einsatzstelle die Vereinbarung mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 14 Tagen beenden. Eine Probezeit ist sinnvoll und gibt allen Parteien die Möglichkeit, eine "unglückliche" oder eine "nicht passende" Zusammenarbeit gesichtswahrend und rasch zu beenden. Auch in der Probezeit bedarf eine Kündigung der Schriftform.


Q

Qualitätshandbuch

Die Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste hat bereits vor Jahren ein Qualitätshandbuch für die Arbeit im Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) entwickelt. In dieser Vorgabe für die Evangelischen Träger wird beschrieben, unter welchen Bedingungen, mit welchen Methoden, mit welchen Zielen und mit welchen Inhalten ein möglichst hoher, gleichmäßiger Standard der Arbeit im Jugendfreiwilligendienst FSJ erreicht und gehalten werden kann. Dieses Handbuch dient als Selbstverpflichtung aller der Zentralstelle angeschlossenen Träger.


R

Rechtsverhältnis

Es handelt sich bei einem BFD weder um ein Arbeits- noch um ein Ausbildungsverhältnis. Die Vereinbarung über den Bundesfreiwilligendienst ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der/dem Freiwilligen und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BAFzA. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.


S

Schweigepflicht

Freiwillige haben wie alle anderen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen und beim Diakonischen Werk Bayern eine Schweigepflicht über all das, was sie im Rahmen ihres BFD über Personen und Einrichtungen erfahren, auch über die Zeit des Einsatzes hinaus. Dies gilt insbesondere auch beim Austausch in den sozialen Medien.

 

Seminare

Siehe hier unter Bildungsseminare. Genaue Informationen zu den Seminaren des Diakonischen Werks Bayern erfahren Sie unter Seminare.

 

Sozialversicherung

Alle Bundesfreiwilligen sind während ihres BFD in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angemeldet.

 

Steuern

Taschengeld und Verpflegungsgeld sind steuerpflichtig. Daher müssen alle Freiwilligen einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen und bei den Einsatzstellen abgeben. Es werden vom Taschen- und Verpflegungsgeld keine Steuern abgezogen, da die Grenze der Besteuerung zu niedrig ist.


T

Taschengeld

Alle Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Einsatzstelle überweist dieses Taschengeld zusammen mit der Verpflegungspauschale monatlich auf das Konto der Freiwilligen. Die Höhe des Taschengeldes kann gern im Zusammenhang einer Bewerbung beim Diakonisches Werk Bayern und /oder bei den Einsatzstellen erfragt werden.

 

Träger

Das Diakonische Werk Bayern ist anerkannter Träger des BFD in Bayern. Die Grundlagen für die Durchführung des BFD sind das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG), das Qualitätshandbuch der Zentralstelle Evangelische Freiwilligendienste und die eigene Konzeption.


U

Unfall

Freiwillige sind während ihres Freiwilligendienstes über ihre Einsatzstelle bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg versichert. Die Berufsgenossenschaft deckt keine Unfälle im privaten Bereich (Freizeit) ab. Hier gibt es entweder die gesetzliche Unfallversicherung oder/und eine private Unfallversicherung. Wichtig bei einem Arbeitsunfall ist eine sorgfältige Dokumentation und die rasche Benachrichtigung der Berufsgenossenschaft. Die für eine Meldung nötigen Unterlagen und Adressen liegen den Einsatzstellen vor.


V

 

Verpflegungspauschale

Alle Freiwilligen werden zusätzlich zum Taschengeld in den Einsatzstellen verpflegt oder erhalten eine entsprechende Geldersatzleistung für die Verpflegung. Die Grundlage hierfür sind die jeweils gültigen Sachbezugswerte.

 

Vermögenswirksame Leistungen

Es ist möglich, vermögenswirksam zu sparen. Es wird jedoch kein Arbeitgeberbeitrag erstattet. Daher verringert sich das Taschengeld um die Höhe des Sparbetrages.

 

Versicherungen

Während des BFD sind alle Freiwilligen

  • sozialversichert. Die Einsatzstellen führen die Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie für die im Rahmen der Dienstpflicht zuständigen Haftpflichtversicherung angemeldet.

 

Von A-Z

Es gibt viele weitere, gute Informationsquellen für den BFD. Auf dieser Seite hat das Diakonische Werk Bayern die wichtigsten aufgeführt. Als weiteres Beispiel sei auf das A-Z des BAFzA verwiesen.


W

Weihnachtsgeld

Die Zahlung von Weihnachtsgeld, einem 13. Monatsgehalt oder anderen Pauschalen ist im BFD nicht vorgesehen.

 

Wohngeld

Freiwillige im BFD können prinzipiell Wohngeld beantragen. Die Zahlung von Wohngeld hängt u.a. von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Genauere Informationen erhalten Interessierte bei der zuständigen Wohngeldbehörde.


X

 X-fach

Synonym für häufig, hundertfach, mehrfach. Hierzu kann gesagt werden, dass man einen BFD innerhalb von fünf Jahren nur einmal durchführen kann. Nach Ablauf von fünf Jahren kann man dann wieder einen BFD ausüben, also kann man den BFD im Laufe seines Lebens tatsächlich mehrfach durchführen.


Y

 Y - Generation

Die Freiwilligen der aktuellen Jahrgänge gehören der sogenannten Y-Generation an. Diese Generation junger Menschen zeigt laut den Studien mehr Flexibilität beim Eintritt in die Arbeitswelt und erachtet eine gelungene Verknüpfung von sozialem Engagement und künftiger Arbeit als sehr wichtig!


Z

Zeitschrift

Neben dem Internet und der evangelischen Ausgabe von Zivil gibt es auch noch richtige Zeitschriften, die das Engagement von Freiwilligen zum Thema haben. Hier seien die beiden interessantesten genannt. Zum einen echt engagiert&erfolgreich, welche vom BAFzA herausgegeben wird und viermal im Jahr kostenlos über die Einsatzstellen an die Freiwilligen verteilt wird. Zum anderen Menschen-das Magazin, welche Interessierte am Kiosk, ebenfalls viermal im Jahr, erwerben können.

 

Zentralstellen

Für die organisatorischen Abläufe im Bundesfreiwilligendienst haben sich sogenannte Zentralstellen gebildet. Jeder bundesweit agierende Verband hat entweder eine Zentralstelle gegründet oder sich einer Zentralstelle zugeordnet. Für den Träger Diakonisches Werk Bayern ist die Zentralstelle Evangelischer Freiwilligendienste in Hannover der Partner im evangelischen Bereich. Die Zentralstellen sind zur politischen Willensbildung, -vertretung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste gedacht und organisieren u.a. auch die Kontingentierung.
Das BAFzA selbst ist die größte unter den Zentralstellen.

 

Zeugnis

Laut Gesetz steht dem Freiwilligen am Ende seiner Einsatzzeit eine Bescheinigung sowie ein Zeugnis zu. Die Einsatzstelle verfasst beides. Während bei der Bescheinigung die Art und Dauer des Einsatzes im Vordergrund steht, ist dies beim Zeugnis um Anmerkungen zur Leistung und zur Führung erweitert. Ebenso sollen im Zeugnis die berufsqualifizierenden Elemente des BFD hervorgehoben werden.