20 FAQ zum Freiwilligen Sozialen Jahr
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist ein sogenannter Jugendfreiwilligendienst (JFD), in dem Jugendliche und junge Erwachsene freiwillige soziale Tätigkeiten in anerkannten Einrichtungen leisten können.
Alle Personen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind. In einigen Fällen ist auch eine Teilnahme ab 15 Jahren möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.
Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens 6 Monate. Eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist möglich.
Die Diakonie Bayern bietete Einsatzstellen in unterschiedlichen Bereichen an:
- Einrichtungen für Senioren (z.B. Diakoniestationen, Alten- und Pflegeheime, Tagespflege, Kirchengemeinde u.a.)
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Kindertagesstätten, Hort, Schulen, OGTS, Kichengemeinden, HPT u.a.)
- Einichtungen für Menschen mit Behinderung (z.B. Werkstätten, Schulassistenz, Wohnheime u.a.)
- Einichtungen für erwachsenene Menschen (z.B. Bildungsstätten, Kirchengemeinden u.a.)
Nein, aber Sie bekommen ein sogenanntes Taschengeld, sowie Pauschalen für Verpflegung. Auch die Kosten für das in Bayern ermäßigte Deutschlandticket für Freiwilligendienstleistende werden Ihnen von der Einsatzstelle voll ersetzt. In bestimmten Fällen werden ebenfalls Zuschüsse zu den den Wohnkosten gezahlt oder kostenfrei eine Unterkunft gestellt.
Nein, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind nicht erforderlich. Persönliche Motivation und Interesse am jeweiligen Einsatzbereich reichen aus.
WIr sind ein sogenannter Landesverband, d.h. wir haben Einsatzstellen in ganz Bayern verteilt. Deshalb bewerben Sie sich in der Regel direkt bei unseren Einrichtungen vor Ort. Wir sind Ihnen hierbei auf Anfrage sehr gerne behilflich.
Ja, es gibt Programme wie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD), bei denen Sie einen Dienst im Ausland leisten können.
Während des Dienstes sind Sie sozialversichert. Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen.
Ja, Sie haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub bei einem zwölfmonatigen Dienst, bei einem sechsmonatigen Dienst sind es dementsprechend 15 Tage Urlaub.
Ja, Teil des Freiwilligendienstes sind gesetzlich verpflichtende Bildungsseminare, die Ihnen helfen, sich weiterzuentwickeln und sich auf Ihre Aufgaben vorzubereiten. Bei einer Dienstzeit von 12 Monaten besuchen Sie 25 Bildungstage.
Ja, das FSJ wird in der Regel als Wartesemester bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.
In einigen Berufsfeldern kann der Dienst angerechnet werden (z.B. HEP-Ausbildung). Das hängt von der jeweiligen Ausbildungsordnung ab. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld darüber zu informieren.
Ein FSJ bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, sich persönlich weiterzuentwickeln, neue Kontakte zu knüpfen und Orientierung für die eigene berufliche Zukunft zu gewinnen.
Ja, eine vorzeitige Beendigung ist möglich. Allerdings sollten Sie vorher mit ihrem Träger und der Einsatzstelle sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Seit Mai 2024 ist es auch in den Jugendfreiwilligendiensten möglich, den Dienst in Teilzeit abzuleisten. Voraussetzung ist die Zustimmung der Einsatzstelle und des Trägers.
Sie erhalten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem ausführlich die Einrichtung und ihre Tätigkeiten dort beschrieben werden, sowie eine sogenannte Dienstzeitbescheinigung, die die Anerkennung des FSJ bescheinigt und von uns als Träger ausgestellt wird.
Grundsätzlich ist der Jugendfreiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Parallel eine Ausbildung oder Schule zu besuchen, ist in der Regel nicht möglich.
Nein, Jugendfreiwilligendienste wie das FSJ sind auf Personen bis 27 Jahre begrenzt. Menschen über 27 Jahre können jedoch am Bundesfreiwilligendienst (BFD27+) teilnehmen.
Ja, Jugendfreiwilligendienste stehen allen offen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.